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Neufassung lt. Beschluss vom 18.03.1993 (
Stand 13.07.2008)
1.
Die Vorstandschaft:
a)
Die Vereinsführung setzt sich
wie folgt zusammen:
1. Vorstand
2. Vorstand
1. Kassier
2. Kassier
Schriftführer
stellv. Schriftführer
2
Kassenrevisoren
Chronist
Pressewart
b)
Die gewählte Vereinsführung
steht dem Verein für zwei Jahre vor.
c)
Die Wahl erfolgt geheim mit
einfacher Mehrheit.
d)
Der Wahltag ist der zur
Generalversammlung bestimmte Tag.
e)
Vor der Wahl ist ein
Wahlausschuss von mindestens 3 Mitgliedern zu bilden, welcher den gesamten
Wahlablauf
und die Entlastung der bisherigen Vorstandschaft
übernimmt. Mitglieder des Wahlausschusses dürfen nicht
kandidieren, sind jedoch stimmberechtigt.
f)
Bei besonderen Ereignissen ist
die Vorstandschaft berechtigt einen Betrag bis zu € 250,00 ohne Zustimmung
der
Versammlung auszugeben. Nachträgliche Information muss jedoch
erfolgen.
2.
Mitglieder:
a) Die Zahl der Mitglieder ist nicht begrenzt, sollte sich jedoch im
Rahmen halten. Durch einstimmigen Beschluss der Versammlung kann die
Mitgliederzahl jedoch beschränkt werden.
b)
Aufnahme erfolgt nach geheimer
Abstimmung mit 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Stimmenthaltungen
zählen
nicht als Gegenstimmen.
c)
Der Aufgenommene kann sofort
oder bei der nächsten Versammlung benachrichtigt werden.
d)
Wer den monatlichen
Zusammenkünften mehr als 3x hintereinander unentschuldigt und ohne
ersichtlichen Grund fern
bleibt, kann mit 2/3
Mehrheitsbeschluss (geheim)aus dem Verein ausgeschlossen werden. Ausschluss
kann ebenso
erfolgen wegen mangelndem
Interesse oder passivem Verhaltens bei laufenden Aktionen.
f) Der Schriftführer oder ein dafür bestimmtes
Mitglied hat bei
den jeweiligen Zusammenkünften
eine Anwesenheitsliste zu führen.
g) Ruhen
der Mitgliedschaft:
Bei besonderen
Anlässen kann die Mitgliedschaft weitergeführt werden, wenn das Mitglied
verhindert ist die monatlichen Versammlungen zu besuchen (Umzug in weitere
Entfernung etc.) Der Beitrag ist hierbei jedoch zu bezahlen. Jedem Mitglied
sind die Jahre als Mitgliederjahre anzurechnen, für welche er Beiträge
geleistet hat. Bei evtl. Austritt ruht die Mitgliedschaft, nach Neueintritt
lebt diese wieder auf.
h) Ab
dem 70. Geburtstag wird jedem aktiven Vereinsmitglied jedes 5. Jahr auf
Kosten des Vereins ein Standerl dargebracht.
3. Vereinsversammlungen:
a)
finden einmal im Monat am 3.
Sonntag zur festgelegten Zeit statt.
b) bei Terminänderungen sind alle Mitglieder von der
Vorstandschaft
zu informieren.
b)
Ausschüsse tagen zu den jeweils
festgelegten Terminen.
4.
Veranstaltungen:
Veranstaltungen und deren Ablauf werden
jeweils bei den Versammlungen separat beschlossen.
5. Der Verein ist unpolitisch.
6. Kameradschaft:
Geselligkeit und gegenseitige Hilfe ist
oberstes Gebot:
a)
kranke Kameraden sind von einer
Abordnung im Krankenhaus zu besuchen.
b)
Jubiläumstage (50-60 usw.),
Vereinszugehörigkeit (Jubiläumsjahre)
Silberne und goldene Hochzeit sollen durch Glückwünsche wahrgenommen werden.
c)
die Besuche und Übermittlungen
der Glückwünsche, hat die
Vorstandschaft oder ein dafür bestimmtes Mitglied zu tätigen.
In der Sitzung v. 22.04.2001 wurde H. Herbert Reinhardt zum Organisator für
Krankenbesuche und Jubiläumstermine ernannt.
Für die Krankenbesuche steht ein Betrag von € 10,- zur Verfügung.
Den Teilnehmerkreis für Krankenbesuche bestimmt und informiert
H. Reinhardt Herbert.
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