Satzung

 

Neufassung lt. Beschluss vom 18.03.1993 ( Stand 13.07.2008)

1.                Die Vorstandschaft: 

a)      Die Vereinsführung setzt sich wie folgt zusammen:                     

1.   Vorstand 
2.   Vorstand                         

1.   Kassier
2.
   Kassier                           

Schriftführer 
stellv. Schriftführer              


2  Kassenrevisoren                                      

 

Chronist 
Pressewart    

b)      Die gewählte Vereinsführung steht dem Verein für zwei Jahre vor.

c)      Die Wahl erfolgt geheim mit einfacher Mehrheit.

d)      Der Wahltag ist der zur Generalversammlung bestimmte Tag.

e)      Vor der Wahl ist ein Wahlausschuss von mindestens 3 Mitgliedern zu bilden, welcher den gesamten Wahlablauf
    und die  Entlastung der  bisherigen Vorstandschaft übernimmt. Mitglieder des Wahlausschusses dürfen nicht      
    kandidieren, sind jedoch stimmberechtigt.

f)       Bei besonderen Ereignissen ist die Vorstandschaft berechtigt einen Betrag bis zu € 250,00 ohne Zustimmung der 
    Versammlung auszugeben. Nachträgliche Information muss jedoch erfolgen.

2.                Mitglieder:

a)   Die Zahl der Mitglieder ist nicht begrenzt, sollte sich jedoch im Rahmen halten.    Durch einstimmigen Beschluss der Versammlung kann die Mitgliederzahl jedoch beschränkt werden.

b)      Aufnahme erfolgt nach geheimer Abstimmung mit 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Stimmenthaltungen zählen    
         nicht als Gegenstimmen.

c)      Der Aufgenommene kann sofort oder bei der nächsten Versammlung benachrichtigt werden.

d)      Wer den monatlichen Zusammenkünften mehr als 3x hintereinander unentschuldigt und ohne ersichtlichen Grund fern  
         bleibt, kann mit 2/3 Mehrheitsbeschluss (geheim)aus dem Verein ausgeschlossen werden. Ausschluss kann ebenso
         erfolgen wegen mangelndem Interesse oder passivem Verhaltens bei laufenden Aktionen.

f)       Der Schriftführer oder ein  dafür bestimmtes Mitglied hat bei       
         den jeweiligen Zusammenkünften eine Anwesenheitsliste zu führen.

g)    Ruhen der Mitgliedschaft:

Bei besonderen Anlässen kann die Mitgliedschaft weitergeführt werden, wenn das Mitglied verhindert ist die monatlichen Versammlungen zu besuchen (Umzug in weitere Entfernung etc.) Der Beitrag ist hierbei jedoch zu bezahlen. Jedem Mitglied sind die Jahre als Mitgliederjahre anzurechnen, für welche er Beiträge geleistet hat. Bei evtl. Austritt ruht die Mitgliedschaft, nach Neueintritt lebt diese wieder auf.

 h)   Ab dem 70. Geburtstag wird jedem aktiven Vereinsmitglied jedes 5. Jahr auf  Kosten des Vereins ein Standerl dargebracht.

 

3. Vereinsversammlungen: 

a)      finden einmal im Monat am 3. Sonntag zur festgelegten Zeit    statt.

b)   bei Terminänderungen sind alle Mitglieder von der     

 Vorstandschaft zu informieren.
 b)
      Ausschüsse tagen zu den jeweils festgelegten Terminen.

 4. Veranstaltungen:

Veranstaltungen und deren Ablauf werden jeweils bei den  Versammlungen  separat beschlossen.
 

         5.  Der Verein ist unpolitisch.

  6.  Kameradschaft:

Geselligkeit und gegenseitige Hilfe ist oberstes Gebot:

a)      kranke Kameraden sind von einer Abordnung im Krankenhaus zu besuchen.

b)      Jubiläumstage (50-60 usw.), Vereinszugehörigkeit (Jubiläumsjahre)
Silberne und goldene Hochzeit sollen durch Glückwünsche wahrgenommen werden.

c)      die Besuche und Übermittlungen der Glückwünsche, hat die
Vorstandschaft oder ein dafür bestimmtes Mitglied zu tätigen.
In der Sitzung v. 22.04.2001 wurde H. Herbert Reinhardt zum Organisator für Krankenbesuche und Jubiläumstermine ernannt.
Für die Krankenbesuche steht  ein Betrag von € 10,- zur Verfügung.
Den Teilnehmerkreis für  Krankenbesuche bestimmt und informiert
H. Reinhardt Herbert.